NAX Report 01. Kurzportrait eines Zielmarktes

Als deutsche Architektin / deutscher Architekt in den USA bauen - rechtliche Rahmenbedingungen für die Bauvorlageberechtigung

Tom Winter

Tom WinterVesta Goodarz, New York

Deutschland ist im Hinblick auf ressourcenschonendes, energieeffizientes Bauen eines der innovativsten Länder weltweit. Der US-Markt für umweltgerechtes Bauen bietet für deutsche Architekten mit Erfahrung in diesem Bereich beachtliche Potenziale und kann für die Akquisition von internationalen Projekten genutzt werden. German Architecture and Engineering sind in den USA nach wie vor sehr hoch angesehen. Welche Voraussetzungen müssen Architekten erfüllen, um hier zu arbeiten?

Registered Architect
Wie in Deutschland ist die Berufsbezeichnung „Architekt“ gesetzlich geschützt. Nur Personen, die die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllen, dürfen sich „Architect“ nennen und entsprechend beruflich tätig werden. Eine Bauvorlageberechtigung hat nur ein sogenannter „Registered Architect“ oder R.A.

Der rechtliche Rahmen für eine Berufsausübung als Architekt in den USA sind nicht einfach zu erfüllen. Anders als in Deutschland wird die Zulassung nicht von berufsspezifischen Kammern geregelt, sondern von den State Education Departments (Bildungsministerien) der jeweiligen Bundesstaaten. Der eigentliche Zulassungsprozess wird vom National Council of Architectural Registration Boards (NCARB) verwaltet und gliedert sich in einen praktischen Teil und einen Prüfungsteil. Der Ausbildung an einer akkreditieren Hochschule folgt das sogenannte Intern Development Program (IDP), innerhalb dessen eine mindestens dreijährige Berufspraxis in allen Bereichen der Architektur nachgewiesen werden muss. Berichte über geleistete Arbeitsstunden werden dem NCARB vorgelegt und müssen vom verantwortlichen Architekten (R.A.) bestätigt werden. Parallel zum IDP muss jeder Kandidat eine Reihe von Prüfungen ablegen, die sog. Architect Registration Examination (ARE). Die 7 Prüfungen bestehen aus Multiple Choice Tests und aus zeichnerischen Aufgaben. Sie sind insbesondere für nicht amerikanische Kandidaten, die mit den lokalen Bautechniken, dem amerikanischen Bau- und Planungsrecht und mit seismischem Design nicht vertraut sind, eine extrem große Herausforderung. Für die ARE sollten wegen der Komplexität der Prüfungen mehrere Jahre veranschlagt werden. ARE und IDP können in den meisten Staaten parallel angegangen werden.

Sind ARE und IDP erfolgreich absolviert, erfolgt die Eintragung in die Architektenliste des entsprechenden Bundesstaates. Bauanträge können dann bei den lokalen Bauämtern eingereicht werden, allerdings nur in dem Bundesstaat, in dem die Eintragung erfolgt ist. Werden Bauvorhaben in anderen Bundesstaaten geplant, kann die Registrierung in den meisten Fällen als einfacher formaler Akt übertragen werden (z.B. von New York nach Texas).

Der kurze Weg – Shortcuts für deutsche Architekten
Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, können deutsche Architekten auf schnellerem Wege in den Vereinigten Staaten registriert werden. War ein Architekt bereits vor dem 1.9.1999 in einer deutschen Architektenkammer eingetragen, entfällt das IDP Erfordernis, d.h. eine praktische Tätigkeit in den Vereinigten Staaten muss in diesem Fall nicht nachgewiesen werden. War ein Zulassungskandidat zwischen 1999 und 2010 mindestens fünf aufeinanderfolgende Jahre in einer deutschen Kammer eingetragen, kann ein Antrag auf Anerkennung der praktischen Tätigkeit gestellt werden. Dieser Antrag wird in der Regel bestätigt, sodass dann auch in diesem Fall das IDP entfällt und nur die ARE erfolgreich abgeschlossen werden muss.

Ist ein deutscher Architekt seit mindestens 10 Jahren Inhaber und Leiter seines Büros kann auf IDP und ARE verzichtet werden. Es muss in diesem Fall auf speziellen Antrag eine mindestens einstündige Prüfung abgelegt werden, in der der Kandidat drei realisierte Projekte vorstellt und dann in allen Bereichen getestet wird, die für die Berufsausübung in den USA als relevant erachtet werden. Dieser Test entspricht im Wesentlichen den Inhalten der ARE und dürfte für einen deutschen Architekten ohne US Bau- und Planungserfahrung sehr schwer zu bewältigen sein. Das Prüfungskomitee tagt etwa alle 3 Monate, ein Prüfungstermin kann bis zu 6 Monate auf sich warten lassen.

Eine direkte Reziprozität, d.h. Übertragung des deutschen auf den amerikanischen Architektentitel, gibt es leider nicht, obwohl an diesem Thema schon seit langem im internationalen Austausch gearbeitet wird. Es handelt sich hier aber eher um eine Absichtserklärung ohne wirklichen politischen Umsetzungswillen.

Limited Permit
Nach dem State Education Law (z.B. New York State) kann vom Education Department eine projektbezogene Lizenz vergeben werden. Diese Lizenz bezieht sich ausschließlich auf den Architekten als Person, also explizit nicht auf seine Firma. Alle Planungsleistungen müssen ausnahmslos vom Architekten allein erbracht werden, eine Veröffentlichung des Projekts unter einem Firmennamen ist ausgeschlossen. Der Kandidat muss einer deutschen Kammer angehören und Empfehlungsschreiben von deutschen Kollegen beibringen. Die Limited Permit ist auf (sehr) kleine Projekte zugeschnitten und ist, entsprechend der Einschätzung des New York State Education Department, nicht für größere Bauvorhaben anwendbar.

American Institute of Architects
Das American Institute of Architects (AIAAIA The American Institute of Architects) ist ein Berufsverband, der amerikanische Architekten vertritt. Eine Mitgliedschaft im AIA ist nicht zwingend erforderlich und hat keinen (direkten) Einfluss auf die Berufsausübung. Eine häufige Fehleinschätzung ist, dass eine Mitgliedschaft im AIA einer deutschen Kammermitgliedschaft gleichkommt und zur Ausübung des Architektenberufs berechtigt. Dies ist nicht der Fall. Der AIA vertritt lediglich die Interessen seiner Mitglieder und bietet Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Kooperation mit einem US-amerikanischen Büro
Hat ein deutsches Büro die Absicht, in den USA tätig zu werden, ist es gut beraten, mit einem lokalen US-Büro zu kooperieren. Das örtliche Bau- und Planungsrecht ist außerordentlich komplex und selbst für heimische Architekten in vielen Fällen nicht eindeutig interpretierbar. Zudem erschweren unterschiedliche Rechtsauslegungen der Bauämter, zusätzliche Rechtsnormen, wie z.B. die verschiedenen Energy Codes (vergleichbar mit der Energieeinsparverordnung) und ständige Änderungen und Ergänzungen der rechtlichen Rahmenbedingungen den Planungsalltag. Ein erfahrenes lokales Büro verfügt nicht nur über die erforderliche bau- und planungsrechtliche Kompetenz, sondern in der Regel auch über Kontakte zu lokalen Fachberatern (Statiker, HKLS Ingenieur, Bodengutachter, Rechtsberater, etc.) und zu potenziellen Generalunternehmern. Es empfiehlt sich allerdings, das zukünftige Partnerbüro eingehend zu prüfen, um festzustellen, ob die gewünschte Kompetenz wirklich vorliegt.

Das internationale Netzwerk Architektur Export (NAXNAX Netzwerk Architekturexport) der BAKBAK Bundesarchitektenkammer kann bei der Suche nach US Partnerbüros behilflich sein.

Der Autor, Tom Winter, ist registrierter Architekt mit Bauvorlageberechtigung in Deutschland und den USA, Mitglied des AIA, Mitglied der Architektenkammer Berlin und Repräsentant des NAX der Bundesarchitektenkammer. 2004 gründete er in New York Tom Winter Architects, New York – Berlin.

Links:
Education Law Article 147 Architecture (New York State)
NCARB
American Institute of Architect

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