NAX Report 01.WIRTSCHAFT-Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) mit den USA

Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) mit den USA

Handschlag vor Fahnen
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Die USA sind mit einem Bruttoinlandsprodukt von 16,2 Billionen US-Dollar die größte Volkswirtschaft der Welt. Für Deutschland sind sie zudem nach Frankreich der zweitgrößte Absatzmarkt für Waren und Dienstleistungen. Der transatlantische Wirtschaftsraum, bestehend aus der Europäischen Union und den USA, generiert rund 47 Prozent des globalen BIP und rund 60 Prozent der ausländischen Direktinvestitionen (FDI).

Die intensiven Handels- und Investitionsbeziehungen zu Deutschland machen die USA zum wichtigsten Wirtschaftspartner Deutschlands außerhalb der Europäischen Union. Deutschland ist der sechstgrößte Absatzmarkt für die USA, die USA ist für Deutschland der zweitwichtigste Exportmarkt. Der Handel in beiden Richtungen ist besonders stark bei Kfz und Kfz-Teilen, Maschinen und bei chemischen Erzeugnissen. Nach Schätzungen sind ca. 50 Prozent des transatlantischen Güterhandels und 37 Prozent des Handels bei Dienstleistungen »Intra-Company Trade«, also Handel innerhalb eines Unternehmensverbundes.

Im transatlantischen Handel gibt es eine Reihe von Handelsbarrieren. Neben Zöllen sind dies vor allem nicht-tarifäre Hemmnisse, unter anderem aufgrund unterschiedlicher Standards und Regulierungen. Für die Unternehmen bedeutet das doppelte Prüfungsverfahren, deutlich höhere Kosten und mehr Bürokratie. Ein transatlantisches Freihandelsabkommen (Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIPTTIP Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft/Transatlantic Trade and Investment Partnership) ist notwendig und wird zwischen den USA und der EUEU Europäische Union verhandelt. Dieses dann weltweit größte Handelsabkommen wird eine große Chance darstellen, besonders auch für die planenden und bauausführenden Berufe.

In den USA können deutsche Architekten mit Qualitätsaspekten punkten, wie einen ganzheitlichen Planungsansatz, Detailgenauigkeit und ein umfassendes Leistungsbild. Mit einem ganzheitlichen Planungsansatz verfolgen sie das Ziel, nicht nur das Einzelgebäude zu betrachten, sondern immer auch seine städtebauliche oder landschaftliche Einbettung. Zwar sind USA-Architekten sehr gut in der Dokumentation von „building performances“ wie es beispielsweise durch das Nachhaltigkeitssiegel LEED verdeutlicht wird. Im Unterschied aber zum deutschen Nachhaltigkeitssiegel DGNBDGNB Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. (Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen) kommt diese ganzheitliche Betrachtung in den USA kaum zum Tragen.

Momentan ist der Markt in den USA für ausländische Architekten schwer zugänglich. Als Berufsstandsvertretung befasst sich die Bundesarchitektenkammer insbesondere mit den Fragen dieser Berufszulassung. Eine Registrierung als Architekt in den USA zu bekommen ist nach wie vor äußert aufwendig und teuer. Hierfür müssen in der Regel ein gesondertes Examen bestanden werden, wofür neben der Arbeitszeit ca. 2000,– Dollar an Gebühren aufzubringen sind.

Eine einmal erlangte Registrierung in einem Bundesstaat ist nicht automatisch in allen Bundesstaaten der USA anerkannt. Zwar gibt es eine der Bundesarchitektenkammer vergleichbare Institution, das National Council for Architects Registration Board NCARB in Washington, aber ebenso wie die Bundesarchitekten­kammer, die aufgrund des Föderalismus keinerlei Weisungsbefugnisse gegenüber den Länderarchitekten­kammern hat, kann das NCARB die Registration Boards der Bundesstaaten in den USA nicht verpflichten. Dies führt dazu, dass deutsche, aber auch amerikanische Architekten, in dem jeweiligen Bundessstaat in dem sie tätig sind, gesondert eine Registrierung beantragen müssen, teilweise mit dem Nachweis zusätzlicher Qualifikationen, wie z.B. Erdbebenstandsicherheit in Kalifornien oder Hurrikan-Festigkeit in Florida.

Mittlerweile hat NCARB aber für zahlreiche Bundesstaaten den so genannten Broadly Experienced Foreign Architect BEFA geschaffen, ein vereinfachtes Zulassungsverfahren für ausländische registrierte Architekten mit mindestens 7 Jahren Berufserfahrung. Dieses ist übrigens ein erstes kleines Ergebnis der langjährigen Verhandlungen zwischen der EU und den USA zu einem Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Berufsqualifikationen und stellt bereits einen offiziellen Bestandteil der vorgenannten TTIP dar. 

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