Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem VK

BREXIT

Tim Reckmann/Flickr

Ende 2020 ist das Vereinigte Königreich (VKVK Vereinigtes Königreich) aus der EUEU Europäische Union ausgetreten und somit nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes und der Zollunion.

Die EU-Regelungen zur Freizügigkeit und die Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG gelten damit für das VK nicht mehr, mit der Folge, dass auch die Regelungen über die automatische Anerkennung von Berufsqualifikationen keine Anwendung mehr finden. Ähnlich wie im Handelsabkommen der Europäischen Union mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement/CETACETA Comprehensive Economic and Trade Agreement) müssen interessierte Berufe zunächst in einer gemeinsamen Erklärung ihr Interesse an einer Berufsanerkennung bekunden. Der Architects’ Council of Europe und das Architects’ Registration Board im VK (ARBARB Architects’ Registration Board) haben eine gemeinsame Taskforce aufgestellt, in der zurzeit über die zukünftige Ausgestaltung der Beziehung und eine Berufsanerkennung beraten wird.


Das Europe-Direct-Kontaktzentrum der Europäischen Kommission ebenso wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie haben eine Brexit-Helpline für alle Fragen im Zusammenhang mit den künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich eingerichtet.

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