NAX Report 02/16:Informationen unseres Partners AIC: Sicheres Planen in Russland

Informationen unseres Partners AIC: Sicheres Planen in Russland

Projekt: Expo-Gate Messe St. Petersburg

Projekt: Expo-Gate Messe St. PetersburgArchitekt/Rendering: nps tchoban voss GmbH & Co. KGKG Kammergericht

Als flächenmäßig größtes Land der Erde erstreckt sich Russland geographisch sowohl über Europa als auch über Asien. Politisch gesehen gehört Russland jedoch weder zur Europäischen Union (EUEU Europäische Union) noch zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Es gilt somit auch keine Dienstleistungsfreiheit, weshalb sich die Ausübung der beruflichen Tätigkeit deutscher Planer in Russland etwas schwieriger gestalten kann.

Projekt: Expo-Gate Messe St. Petersburg

Projekt: Expo-Gate Messe St. PetersburgArchitekt/Rendering: nps tchoban voss GmbH & Co. KG

Tätigkeit in Russland

Neben der sprachlichen Herausforderung sind auch einige Besonderheiten in Bezug auf die Berufsausübung zu beachten. So ist seit 2010 die Eintragung in einer der Selbstverwaltungsorganisationen (kurz: SVO; auch Selbstregulierungsorganisationen (SRO)) und eine besondere Tätigkeitsgenehmigung für alle juristischen und natürlichen Personen, die im Bauwesen bestimmte Arbeiten und Dienstleistungen erbringen, obligatorisch.

Derzeit gibt es mehr als 400 SVOs in Russland, von denen ca. 200 für Architekten in Frage kommen[1].

Die Selbstverwaltungsorganisationen wurden ins Leben gerufen, um Sicherheit im Bauwesen und eine bessere Qualität in der Bauausführung zu gewährleisten. Um Leistungen erbringen zu dürfen, die Einfluss auf die Sicherheit des Bauwerks haben können – dazu gehören unter anderem architektonische Entwürfe, Vorbereitung von Abriss und Demontage sowie die Planung von Statik, Umwelt- und Brandschutzkonzepten, ist daher eine Eintragung und Zulassung vonseiten der jeweiligen SVO unerlässlich.

Sofern eine SVO dies von ihren Mitgliedern fordert, kann es ebenfalls notwendig sein, dem Russischen Architektenverband (Union of Architects of Russia) beizutreten.

Auch deutsche Planer können und müssen sich – sofern sie die oben beschriebenen Leistungen erbringen – in die Liste einer SVO eintragen. Benötigt wird hierfür lediglich ein ausreichender Qualifikationsnachweis; eine Niederlassung vor Ort ist nicht erforderlich. Die Grundlage hierfür bildet das Föderale Gesetz Nr. 169-F3 (Gesetz zur architektonischen Tätigkeit in der Russischen Föderation), Artikel 3.1.

Haftung und Versicherung

Es gibt in Russland zwar keine gesetzliche Versicherungspflicht, jedoch verpflichtet die Mitgliedschaft in einer der SVOs die Planer auch zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.

Die SVOs verfügen über einen Kompensationsfond, mit dem sie zunächst subsidiär für ihre Mitglieder haften.  Je Mitglied muss mindestens 1 Mio. Rubel im Kompensationsfond nachgewiesen werden. Hat das Mitglied eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, liegen die Mindesthöhen für Planer bei 100.000 bis 300.000 Rubel. Einige der SVOs haben Rahmenverträge mit russischen Versicherern, über die die geforderte Mindestdeckung abgeschlossen werden kann.

In der Regel reicht diese Grunddeckung jedoch nicht aus.

In Abhängigkeit des Leistungsumfangs und der Projektgröße kann ein zusätzlicher Versicherungsschutz erforderlich sein. Auch hier gilt es die lokalen Besonderheiten zu beachten:

So ist es in Russland gesetzlich verboten, Versicherungsschutz über einen im Ausland ansässigen Versicherer zur Verfügung zu stellen; man spricht hier von einem „Non-admitted Verbot“. Der Versicherungsschutz für lokale Risiken, z.B. Niederlassungen oder Leistungen vor Ort, ist von dafür zugelassenen, lokalen Versicherern zu zeichnen. In diesem Geschäftsfeld tätige Versicherer sind beispielsweise die Ingosstrakh, Alfastrakhovanie und Sogaz.

Projekt: Expo-Gate Messe St. Petersburg

Expo-Gate Messe St. Petersburg – nps tchoban voss GmbH & Co. KGArchitekt/Rendering: nps tchoban voss GmbH & Co. KG

Deutsche Berufshaftpflichtverträge sehen häufig einen besonderen Versicherungsschutz für das Ausland vor. Insbesondere aufgrund der oben beschriebenen Verpflichtung zum Beitritt in eine der SVOs und dem damit verbundenen Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung sowie vor dem Hintergrund des „Non-admitted Verbots“ ist eine Einzelfallprüfung unerlässlich.

Inwiefern ein deutscher Versicherer tatsächlich dazu bereit bzw. befugt ist, Versicherungsschutz für Planungsleistungen bei Projekten in Russland zu gewähren, hängt unter anderem von Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie dem Ort der Leistungserbringung ab.

Erbringt ein deutsches Planungsbüro für ein Bauvorhaben in der Russland seine Planungsleistungen ausschließlich von Deutschland heraus, gilt es, ein Auge auf den bestehenden Versicherungsvertrag zu werfen. Sieht der örtliche Geltungsbereich der eigenen Berufshaftpflichtversicherung einen weltweiten Versicherungsschutz vor, kann diese Deckung durchaus ausreichend sein. Gleiches trifft auch bei der Erbringung von Planungsleistungen als Subplaner eines russischen Generalplaners zu, sofern von Auftraggeberseite nicht zwingend eine lokale Deckung vorgeschrieben wird.

Kontaktieren Sie >>AIC Architekten Ingenieur Consult Köhler & Co. KG unter dem Stichwort: Architekturexport / Auslandsabteilung, und lassen Sie sich ein belastbares Konzept für den Versicherungsschutz Ihres nächsten Bauvorhabens in Russland erarbeiten!

 

[1] Nach Informationen des russischen Versicherers Ingosstrakh hat die „НП СРО «МОП» – International Designers Union“ die meisten ausländischen Mitglieder. www.sro-mop.ru

 

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