Schwerpunkte der deutschen EUEU Europäische Union-Ratspräsidentschaft
EU-KOMMISSION
Seit 1.7.2020 hat Deutschland für sechs Monate den Vorsitz im Rat der Europäischen Union inne, zuletzt war dies 2007 der Fall. Die deutsche Ratspräsidentschaft wird aufgrund der Corona-Krise anders verlaufen als ursprünglich geplant. Priorität ist, die gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Krise zu bekämpfen. Weitere Schwerpunkte sind der nächste Mehrjährige Finanzrahmen, Klimaschutz, Digitalisierung, Rechtsstaatlichkeit sowie Europas Rolle in der Welt. Auch die Verhandlungen zur Ausgestaltung des künftigen Verhältnisses der EU zum Vereinigten Königreich fallen in die Zeit der deutschen Ratspräsidentschaft. Diese Themen spielen gleichzeitig bei der Bewältigung der aktuellen Krise eine große Rolle.
Für den Berufsstand sind die Themen Klimaschutz, Energieeffizienz bei Gebäuden, KMUKMU Kleine- und mittelständige Unternehmen-Förderung, Digitalisierung und die Neuauflage der Leipzig-Charta besonders wichtig. Die Präsidentschaft bildet ein Trio mit Portugal und Slowenien in 2021. Die drei Staaten haben ein gemeinsames Programm abgestimmt. Das vollständige Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft finden Sie hier.
Auszug aus dem Bericht aus Brüssel 6/2020 der Bundesarchitektenkammer.
EU-Woche für nachhaltige Energie (European Sustainable Energy Week/ EUSEW 2020)
EU-KOMMISSION
Der Schwerpunkt der diesjährigen EUSEW, die vom 23.-25.6.2020 als Videokonferenz stattfand, lag auf den Initiativen der Kommission zum Green Deal und dem Recovery Plan nach der Corona-Krise. Hier stand die Sanierung von Bestandsgebäuden und die Ausgestaltung der „Renovation Wave“ Initiative im Mittelpunkt. Sprecher von Kommission, Europäischem Parlament, Think Tanks und Interessenverbänden der Wertschöpfungskette Bau waren sich einig, die „Renovation Wave“ müsse zur Erreichung der Klimaneutralität und zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise prioritär umgesetzt werden. Aktuell läuft eine öffentliche Konsultation zur Renovation Wave. Die BAKBAK Bundesarchitektenkammer stimmt derzeit im Ausschuss Wirtschaft, Energie und Baukultur (WEB) eine Antwort ab. Ein weiteres Thema, das in der EUSEW diskutiert wurde, war, inwieweit die aktuellen Initiativen im Energiebereich und zur wirtschaftlichen Erholung Frauen im Berufsleben stärken und die Gleichstellung der Geschlechter unterstützen können. Der Energiesektor ist sowohl in der EU als auch weltweit ein Bereich, in dem eine sehr starke Unausgewogenheit der Geschlechter herrscht. Diese Fragen werden auch in der BAK-Projektgruppe Chancengleichheit und in der ACEACE Architects’ Council of Europe
Conseil des Architectes d’Europe-Taskforce „Women in Architecture“ beraten.
Der ACE war wie in den Vorjahren strategischer Partner der Veranstaltung und führte im Rahmenprogramm der EUSEW einen sogenannten „Energy Day“ im Onlineformat durch, bei dem das EU-Projekt „BIMplement“ vorgestellt wurde, an dem er beteiligt ist und in dem Fortbildungsangebote für die Anwendung von BIMBIM Building Information Modeling entwickelt werden.
Auszug aus dem Bericht aus Brüssel 6/2020 der Bundesarchitektenkammer.
Online-Plattform „Creatives Unite“ zum Austausch über Coronakrise
EU-KOMMISSION
Die Europäische Kommission hat im Mai die Online-Plattform „Creatives Unite“ eingerichtet, über die sich Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft zu Informationen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19COVID-19 Corona Virus Disease 2019-Krise austauschen können. Die Leitung und Betreuung der Plattform liegt bei Creative FLIP, einem Pilotprojekt des Europäischen Parlaments, dessen Ziel es ist, konstruktive und nachhaltige Rahmenbedingungen hinsichtlich Finanzen, Lernen, Innovation und Patentierung für die Kultur- und Kreativwirtschaft zu schaffen. Das Projekt wird europaweit vom Goethe-Institut koordiniert. Die Plattform beinhaltet Informationen zum Architekturbereich mit Hinweisen zu Initiativen, Online-Veranstaltungen, Seminaren und Projektaufrufen etc. ACE und BAK informieren u.a. über die Ergebnisse der Mitgliederumfragen zum Umgang mit der Corona-Krise. Zum Portal
27 SPRACHEN FÜR KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN
EU-Kommission öffnet ihr Übersetzungstool
Alle kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Europa können ab sofort das Maschinenübersetzungstool eTranslation der Europäischen Kommission kostenlos nutzen. Das gab die EU-Kommission vor Kurzem bekannt. Das sichere Tool hilft den KMU, bei der Übersetzung von Unterlagen und Texten in 27 Sprachen Zeit und Geld zu sparen. Es deckt alle 24 offiziellen Sprachen sowie Isländisch, Norwegisch und Russisch ab. Mehr Informationen und Anmeldung
KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa
BAK Stellungnahme
Die Europäische Kommission hat am 10.3.2020 eine Strategie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vorgelegt. Darin kündigt sie Maßnahmen zur Unterstützung von KMU beim Übergang zu Nachhaltigkeit und Digitalisierung, zum Abbau regulatorischer Hürden, zur Verbesserung des Marktzugangs sowie zu Finanzierungsmöglichkeiten an.
Die BAK begrüßt in ihrer Stellungnahme, dass die Kommission den Belangen von KMU einen hohen Stellenwert einräumt und dabei explizit auch Kleinstbüros und freie Berufe nennt. Sie hat dieses Anliegen mehrfach gegenüber der Kommission eingebracht. Sie wird sich dafür einsetzen, dass in der neu einzurichtenden Gruppe von Botschaftern für strategisches Unternehmertum auch Vertreter der freien Berufe und Kleinstbüros repräsentiert sind und hat dies auch gegenüber der deutschen EU-KMU-Beauftragten im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgetragen, die ein Gespräch mit dem Binnenmarktkommissar Thierry Breton zu der Strategie geführt hat. Die BAK-Stellungnahme wurde an Kommission und Parlament übermittelt. Sie finden sie hier.
Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
BAK Stellungnahme
Die Europäische Kommission hat im April 2020 eine öffentliche Konsultation zur Umsetzung der im Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durchgeführt. Damit soll ein Bericht über die Umsetzung in den Mitgliedstaaten vorbereitet werden, den die Kommission im Frühsommer vorlegen wird.
Die BAK hat sich an der Konsultation beteiligt und eine Stellungnahme mit den Belangen des Berufsstands zur Umsetzung abgegeben. Sie weist darauf hin, dass viele Regelungen in der Verordnung mit hohem administrativem und finanziellem Aufwand verbunden sind. Vor allem für kleinere Büros unter 50 Mitarbeitern ist dieser oft nicht verhältnismäßig. Die BAK fordert daher, dass an allen Regelungen der DSGVO eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen werden sollte, ob diese generellen Regelungen für alle ohne Begrenzung gelten. Daneben wird u.a. eine Klarstellung bei Informations- und Auskunftspflichten gefordert. Die Stellungnahme der BAK finden Sie hier.