Der Architects‘ Council of Europe (ACE) hat eine Infografik zusammengestellt, die es europäischen Architekten erleichtern soll, sich in anderen EUEU Europäische Union-Staaten als Architekt zu registrieren. Die EU-Richtlinie 2005/36/EG regelt die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen in den EU-Mitgliedsstaaten, dennoch kann es in einzelnen Länder zusätzliche Qualifikationen geben, die zur Ausübung des Architektenberufs notwendig sind. Die ACE Übersicht zeigt Schritte, die zur Registrierung im Ausland unternommen werden müssen.