BMWi will mehr deutsche Unternehmen erfolgreich nach Afrika begleiten

EINE MILLIARDE EURO Maßnahmenpaket

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Im Oktober hat Bundeswirtschaftsminister Altmaier im Rahmen der G20-Afrika-Konferenz bekannt gegeben, dass die Bundesregierung ein 1 Milliarde Euro umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt hat, um deutsche Unternehmen stärker in der Expansion auf den afrikanischen Markt zu unterstützen. Es geht um eine aktive Ansprache deutscher Unternehmen, praktische Unterstützung, Unternehmenspartnerschaften mit afrikanischen Firmen sowie um eine umfassende Flankierung und Begleitung. Und es geht um eine bessere Risikoabsicherung. Die Konditionen für Exportkreditgarantien habe die Bundesregierung bereits deutlich verbessert, so Altmaier. Damit habe man das Exportgeschäft deutscher Unternehmen erheblich erleichtert. Konkret wurde der Selbstbehalt für Geschäfte mit dem öffentlichen Sektor in einigen Ländern von 10 auf 5 Prozent halbiert. Das gelte seit Juni 2018 für Côte d’Ivoire und den Senegal sowie für – unter bestimmten Voraussetzungen – für Äthiopien, Ghana und Ruanda.

Diesen erfolgreichen Weg setze man fort mit weiteren Erleichterungen bei Exportkreditgarantien und bei Investitionsgarantien: Die Absicherung von Zahlungsrisiken bei deutschen Exporten in Partnerländer des „Compact with Africa“ solle erleichtert werden. Bei Geschäften mit dem öffentlichen Sektor w der Selbstbehalt in weiteren Ländern auf 5 Prozent, bei Reformschritten und gegebener Schuldentragfähigkeit. Unternehmen, die bisher noch keine Bundesgarantien für Exportgeschäfte nach Afrika beantragt haben, wird die Antragsgebühr für die ersten drei Anträge erlassen. Die Beschäftigungswirkung vor Ort wird künftig besonders positiv gewichtet. Für Benin schaffe man mit sofortiger Wirkung überhaupt erst die Voraussetzungen, künftig Geschäfte mit staatlichen Bestellern durch Exportkreditgarantien absichern zu können.

Außerdem erleichtere das Maßnahmenpaket die Absicherung von Investitionen deutscher Unternehmen gegen politische Risiken in Ländern des „Compact with Africa“. Bei geeigneten Projekten kann der Schadens-Selbstbehalt von 5 auf 2,5 Prozent gesenkt werden. Für die ersten drei Anträge wird keine Antragsgebühr erhoben. Die Beschäftigungswirkung vor Ort wird künftig noch stärker berücksichtig. Noch bestehende Deckungsbeschränkungen werden bei Reformfortschritten aufgehoben, so dass geeignete Projekte gegen weitere Risiken als bislang abgesichert werden können.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung der Bundesregierung.

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