NAX-Projektpartner AIC: Sicheres Planen in Dänemark

Sicheres Planen in Dänemark: Marktzugang, Haftung & Co

Bewegliche Fußgängerbrücken, Kopenhagen/Dänemark (1. Preis im Wettbewerb)  Gesamtplanung: WTM Engineers mit Dietmar Feichtinger Architectes

Bewegliche Fußgängerbrücken, Kopenhagen/Dänemark (1. Preis im Wettbewerb) Gesamtplanung: WTM Engineers mit Dietmar Feichtinger ArchitectesWTM Engineers mit Dietmar Feichtinger Architectes

Als direktes Nachbarland Deutschlands schaut die dänische Architektur auf eine lange und angesehene Geschichte zurück. In Dänemark gibt es viel moderne und internationale Architektur zu entdecken. Nicht nur berühmte Werke von z.B. Jørn Utzon, Henning Larsen, Bjarke Ingels oder Otto von Spreckelsen, auch internationalen Architekten wie Daniel Libeskind oder Norman Foster haben hier ihr Wirken hinterlassen.

Der Brückenbau spielt hier eine prägende Rolle im dänischen Stadtbild wie z.B. die sogenannte „schickste“ Radbrücke der Welt: Die Fahrradschlange („Cykelslangen“), entworfen von den Architekten „Dissing & Weitling“, befindet sich in Kopenhagen und wird täglich von mehr als 10.000 Fahrradfahrern benutzt. Weitere architektonischen Meisterwerke, wie z.B. die Cirkelbroen-Brücke von dem dänischen Künstler Olafur Eliasson oder die Öresundbrücke („Øresundsbroen“), die mit 7.845 Meter die weltweit längste Schrägseilbrücke für kombinierten Straßen- und Eisenbahnverkehr ist, können in Dänemark von Architektur-Interessierten bewundert werden.

Dänemark ist bekanntlich ein Mitgliedstaat der Europäischen Union (EUEU Europäische Union) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Somit ist eine Tätigkeit im Rahmen der EU-weiten Dienstleistungsfreiheit (Freedom of Services) sowohl für deutsche Planungsbüros als auch für deutsche Versicherungsunternehmen grundsätzlich ohne weiteres möglich.

Voraussetzungen für den Marktzugang in Dänemark

Im Gegensatz zu vielen Mitgliedstaaten, in denen festgelegt ist, dass nur Fachkräfte mit den entsprechenden Genehmigungen, Zertifizierungen oder Registrierungen bei einer einschlägigen Stelle rechtmäßig den Beruf des Architekten ausüben können, ist der Beruf als solches in Dänemark nicht reglementiert[1]. Das Gesetz über die Registrierung von Architekten wurde im Februar 2007 aufgehoben. Die automatische Anerkennung ausländischer (EU)-Diplome erfolgt auf Grundlage der EU-Richtlinie 2005/36/EG: Deutsche Architekten erlangen durch diese Richtlinie das Recht, sich in allen EU-Staaten als Architekt bezeichnen zu dürfen. Da der Beruf nicht reglementiert ist, wird grundsätzlich keine weitere Anerkennung benötigt.

Die Titel Architekt und Ingenieur sind in Dänemark nicht geschützt[2]: „Can.arch.“ ist der Titel, der an die Studierenden von den beiden dänischen Architektenschulen vergeben wird. Dieser Titel zeigt nur den pädagogischen Hintergrund an, sagt aber nichts über die praktischen Erfahrungen aus. Zusätzlich erhält man als Mitglied der Danish Association of Architects („Akademisk Arkitektforeningen“)[3] den geschützten Titelzusatz „Architect MAA“, der auf die Ausbildung und die berufliche Entwicklung hinweist. Aktuell sind ungefähr 7000 Architekten berechtigt, diesen geschützten Titel zu verwenden.

Nachdem weder der Titel noch die Berufsausübung in Dänemark geschützt sind, gibt es auch keine Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen Kammer. Der Berufsstand ist jedoch in einigen Verbänden vertreten:

  • die Danish Association of Architects („Akademisk Arkitektforeningen“) steht EU-Architekten offen und bietet seinen Mitgliedern günstigere Versicherungen an,
  • sowie die IDA („Ingeniørforeningen i Danmark“) für Ingenieure.

Architekten und Ingenieure sind gesetzlich nicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Wer aber Mitglied des Verbandes Dänischer Architekturbüros „Danske Ark“[4] werden will, ist verpflichtet eine, Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen[5], um eventuelle Schadensersatzansprüche im Rahmen einer von ihnen erbrachten Leistung abzudecken. Der Verband hat circa 650 Mitglieder[6], die schätzungsweise circa 85% – 90% des gesamten Auftragsvolumens in Dänemark planen.[7] Die Mitgliedschaft ist von Vorteil, da der Verband ein großes Netzwerk bietet, Partnerschaften und Kontakte ermöglicht und z.B. auch konkurrenzfähige Preise für Berufshaftpflichtversicherungen und kostenlose Rechtsberatung bei Werkvertragsentwürfen anbietet.

Obwohl es im Baubereich keine gesetzlichen Versicherungspflichten gibt, muss eine Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen werden, wenn die Regelungen AB92 („Allgemeinen Bedingungen für Arbeiten und Lieferungen im Hoch-, Tief- und Ingenieurbau“) oder ABT93 (Allgemeine Bedingungen für die Vergabe von Bauleistungen) vertraglich vereinbart wurden. Die AB92 und ABT93 sind keine Gesetze, sondern ein „Agreed Document“ wie die deutsche VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen). Nach allgemeinen dänischen Rechtsvorschriften und gemäß AB92 §36 Abs. 1[8] beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre nach Abnahme der Leistung.

Das Architektenhonorar ergibt sich in Dänemark nicht aus einer gesetzlich vorgeschriebenen Honorarordnung wie in Deutschland:  die „Allgemeinen Bedingungen für Beratungsdienstleistungen“ (AB89) sind die Grundlage für die Kalkulationsbasis oder den Betrag des Honorars. Trotz der Empfehlung Ihrer Einhaltung hat sie aber nur befürwortenden Charakter. Eine Honorarvereinbarung nach Leistungsphasen ist ebenfalls möglich[9].

 

Bewegliche Fußgängerbrücken, Kopenhagen/Dänemark (1. Preis im Wettbewerb)  Gesamtplanung: WTM Engineers mit Dietmar Feichtinger Architectes

Bewegliche Fußgängerbrücken, Kopenhagen/Dänemark (1. Preis im Wettbewerb) Gesamtplanung: WTM Engineers mit Dietmar Feichtinger ArchitectesWTM Engineers mit Dietmar Feichtinger Architectes

Ein gesonderter Versicherungsschutz für Leistungen bei Projekten in Dänemark ist in der Regel nicht nötig. Eine in Deutschland abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung beinhaltet gewöhnlich einen EU-weiten oder weltweiten Geltungsbereich (regelmäßig ex. USA und Kanada). Die Risikobegrenzungen in deutschen Versicherungen finden in Bezug auf den Ausschluss von

  • „Ansprüchen im Zusammenhang mit einer Pflichtversicherung im Ausland“ und
  • „Ansprüchen nach den Artikeln 1792 ff. und 2270 und den damit im Zusammenhang stehenden Regressansprüchen nach Art. 1147 des französischen Code Civil oder gleichartiger Bestimmungen anderer Länder“

für Dänemark keine Anwendung. Auch handelt es sich bei Dänemark um kein Land, welches unter das „Non-admitted-Verbot“ fällt. Anders verhält es sich bei der Mitversicherung von lokalen Niederlassungen, Tochterfirmen, etc. von deutschen Planungsbüros.

Eine Mitversicherung im Rahmen einer deutschen Berufshaftpflichtversicherung ist nur bei wenigen Versicherern unproblematisch möglich. Das gilt im Übrigen auch für die Abführung der deutlich geringeren Versicherungssteuer in Dänemark. Aktuell beträgt die Besteuerung in Deutschland 19% zu lediglich 1,1% in Dänemark.

UIAUIA Union Internationale des Architectes International Union of Architects Weltkongress zu Gast in Dänemark

Am 10. September 2017 hat schließlich die Generalversammlung der Union Internationale des Architectes (die UAI ist die größte Internationale Vereinigung der Architekten der Welt) Kopenhagen für den Architektur-Weltkongress für das Jahr 2023 gewählt. Das weltweit größte Architekten Gremium wird sich zum ersten Mal in Skandinavien treffen und über das Thema „Sustainable Future“ debattieren.

Der Service von AIC – unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil!

Als international agierender Versicherungsmakler haben wir langjährige Erfahrung im Umgang mit Auslandsrisiken. Dabei können wir auf ein weites Netzwerk kompetenter Versicherer und Kooperationspartner – auch in Dänemark – zugreifen. Gern erarbeiten wir ein belastbares Konzept für den Versicherungsschutz Ihres nächsten Bauvorhabens in Dänemark!

Unsere Leistungen im Überblick

  • Entwicklung, Ausschreibung, Koordination und Betreuung internationaler Versicherungsprogramme
  • Platzierung von Spezialdeckungen im Ausland
  • Internationales Risiko-Management, Beratung und Schadenabwicklung
  • Regelmäßige Prüfung, Wertung und Reporting der bestehenden Versicherungsvereinbarungen

Kontakt
AIC Architekten Ingenieur Consult Köhler & Co. KGKG Kammergericht
Stichwort: Architekturexport / Auslandsabteilung
Monbijouplatz 4
D-10178 Berlin

Fon +49 (0)30 210029 60 (Zentrale)                                              info@aic-international.de
Fax +49 (0)30 210029 66                                                               www.aic-international.de

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[1] http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52016DC0820&from=DE
[2] https://www.arkitektforeningen.dk/agenda/vaerdi-maa-titlen
[3] https://www.arkitektforeningen.dk/the-danish-architects-association
[4] https://www.danskeark.dk/
[5] https://www.danskeark.dk/content/membership
[6] https://www.danskeark.dk/content/danish-association-architectural-firms
[7] http://www.kammerrecht.de/media/laenderberichte/Wirtschafts%20und%20Berufsorganisationen%20in%20Daenemark%20(Heyne).pdf S.12.
[8] https://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/Wirtschafts-und-steuerrecht/Produkte/Dienstleistungsrecht/Portal21/Laender/Daenemark/Rechtsrahmen/Zivilrecht/vertragsrecht.html?view=renderPrint; https://www.danskbyggeri.dk/media/3451/17068ab92tysk.pdf
[9] http://www.architektur.uni-siegen.de/ipb/laenderdatenbank/daenemark/honorare.html?lang=e

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